

Die gesetzliche und private Krankenversicherung – Die Unterschiede
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Jedoch hat das deutsche Gesundheitssystem die Besonderheit, dass man zwischen zwei Varianten wählen kann.
Auf der einen Seite gibt es die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), in welcher die meisten Deutschen versichert sind. Man entscheidet sich für eine bestimmte Krankenkasse wie z.B. die AOK und lässt sich dort versichern. Auf der anderen Seite gibt es die substitutive Krankenvollversicherung, auch private Krankenversicherung (PKV) genannt, in welcher wesentlich weniger Bürger versichert sind und bei welcher man die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen und Versicherern hat. Diese ist jedoch nicht allen zugänglich, da man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um sich überhaupt dort versichern zu dürfen.
Zwischen diesen beiden Varianten gibt es einige Unterschiede, die viele leider nicht kennen. Diese Unterschiede sorgen dafür, dass die Varianten jeweils bestimmte Vor- und Nachteile aufweisen, welche es zu beachten gibt.
Bevor man sich dies jedoch anschaut muss man kurz erklären, worum es sich bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung eigentlich handelt.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV kennt jeder. Sie ist Hauptbestandteil des deutschen Gesundheitssystems und fast jeder war schonmal bei ihr versichert. Neben der gesetzlichen Unfall-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, zählt sie zu den Sozialversicherungen, die jeder von uns besitzt. Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht, da sie dafür sorgt, dass man bei Bedarf medizinisch behandelt wird, selbst wenn man diese Behandlung nicht selbst zahlen könnte. Sie dient also also Fallnetz, um JEDEM die medizinisch notwendige Versorgung zu sichern. Deshalb wird die Wirtschaftsstruktur in Deutschland auch als eine soziale Marktwirtschaft angesehen.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat ein gesetzlich festgelegtes Leistungsspektrum, welches für jeden Versicherten gilt. Dies hier genauer zu erläutern wäre zu umfangreich, weshalb es hierzu in Zukunft noch andere Blogbeiträge geben wird. Man kann als Versicherter zwischen verschiedenen Krankenkasse wählen. Diese unterscheiden sich aufgrund des festgelegten Leistungsspektrums jedoch nur minimal voneinander. Welche Wahl hier die Beste ist, werdet Ihr in unseren zukünftigen Blogs ebenfalls erfahren.
Die private Krankenversicherung
Die substitutive Krankenvollversicherung, auch private Krankenversicherung genannt, ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei ihr handelt es sich ebenfalls um eine Krankenversicherung, die die möglicherweise medizinisch notwendige Behandlung des Versicherten sicherstellen soll. Unterschied jedoch ist, dass sich nicht jeder privat krankenversichern kann. Es müssen bestimmte Voraussetzungen wie z.B. ein sehr hohes Einkommen, eine vorhandene Selbstständigkeit, etc. erfüllt sein, um überhaupt die Chance zu bekommen sich privat zu versichern. Deshalb gibt es hier auch gravierende Unterschiede in den Bereichen: Leistungen, Beiträge, etc.. Auch dazu wird es in Zukunft noch Blogbeiträge von uns geben, um euch zu zeigen, was bei einer privaten Krankenvollversicherung wichtig zu beachten ist.
Die Unterschiede
Was sind nun jedoch die gravierendsten Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und wo haben sie ihre Vor- und Nachteile?
Natürlich gibt es wie bei Allem, wo man zwischen zwei Alternativen wählen kann, sowohl Vor-, als auch Nachteile. Um euch das zu verdeutlichen, haben wir nun eine Tabelle erstellt, anhand welcher Ihr einige Unterschiede zwischen den beiden Modellen erkennen könnt. Natürlich sind das längst nicht alle. Wir beschränken uns hier auf ein paar wenige, die wir als wichtig erachten.
Die Rechtsgrundlage
GKV | PKV |
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Bei der GKV ist das Sozialgesetzbuch bzw. die Satzungen der jeweiligen Kasse die Rechtsgrundlage, auf welcher alles basiert. Wir befinden uns somit im öffentlichen Recht, was von gesetzesgebenden Organen nach Belieben verändert werden kann, ohne dass die Zustimmung des Versicherten erforderlich ist. | Bei der PKV ist der Vertrag, der mit dem Versicherer geschlossen wird als Rechtsgrundlage anzusehen. Dort wird alles zwischen dem Versicherer und dem Versicherten vereinbart und nachträgliche Änderungen erfordern die Zustimmung beider Seiten. Natürlich gelten hier auch Gesetzesbücher, wie das BGB, VVG, etc., jedoch handelt es sich hier um das Privatrecht, bei welchem der Versicherte wesentlich mehr Mitspracherecht hat, wenn es um seinen Vertrag geht. |
Der Träger der Krankenversicherung
GKV | PKV |
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In der GKV sind die Krankenkassen die Träger. Sie sind zumeist rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das heißt, sie verfolgen nicht wie normale Unternehmen eine Gewinnerzielungsabsicht, sondern werden vom Staat bzw. von den Versicherten finanziert. Das sorgt dafür, dass sie sich auch keine Sorgen um ihre „Kunden“ machen müssen, da ihr Erhalt nicht von ihnen abhängig ist. | Bei einer PKV ist das jeweilige Versicherungsunternehmen der Träger. Dies sind meist Aktiengesellschaften, welche extrem groß sind und die Absicht haben Gewinne zu erwirtschaften. Sie müssen Kunden binden, um Gewinne erwirtschaften zu können und so die eigenen Aktionäre glücklich machen zu können. Sie müssen sich also viele Gedanken um ihre Kunden machen und dafür sorgen, dass sie zufrieden mit der Leistung sind. |
Das Leistungsprinzip
GKV | PKV |
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Grundsätzlich gilt hier das Sachleistungsprinzip. Das heißt nichts anderes, als dass wenn man zum Arzt geht, man nur seine Versichertenkarte abgeben muss und dieser direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Man selber wird also nicht durch irgendwelche Kosten finanziell belastet. | Hier gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip. Bei diesem ist es so, dass der Versicherte zum Arzt geht und dann eine Rechnung von ihm bekommt, die er begleichen muss. Die Rechnung schickt er dann seiner Krankenversicherung, welche die Kosten an ihn erstattet. Dies gilt übrigens nicht für stationäre Behandlungen. Da rechnet das Krankenhaus dann direkt mit dem Versicherer ab. |
Der Beitrag
GKV | PKV |
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Der Beitrag orientiert sich prozentual am Einkommen des Versicherten. Es gilt also das Solidaritätsprinzip, bei welchem die, die ein höheres Einkommen haben, auch mehr Beitrag zahlen, um die, die ein geringeres Einkommen haben und so auch weniger Beitrag zahlen, zu stützen. | Bei der PKV wird das Äquivalenzprinzip angewendet, bei welchem sich der Beitrag nur nach dem Risiko des Versicherten richtet. Ist der Versicherte also krank, oder raucht bzw. gefährdet er seine Gesundheit, muss er mehr Beitrag zahlen, als der Versicherte, der sich gesund ernährt und auch sonst top fit ist. |
Umfang des Versicherungsschutzes
GKV | PKV |
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In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Umfang des Versicherungsschutzes bzw. der Umfang der Leistungen zu 95% gesetzlich festgelegt. 5% des Leistungsspektrums können von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt werden und variieren somit. Das heißt, dass jeder, egal welchen Beitrag er zahlt, dieselben Leistungen erhält, wie jeder andere Versicherte auch. | Bei der PKV ist der Versicherungsschutz und die Leistungen individuell festlegbar. Der Versicherte sucht sich also seine Leistungen, je nach seinen Wünschen und Anforderungen, selber aus. Die PKV muss aber mindestens denselben Leistungsumfang wie die GKV haben. |
Der Geltungsbereich
GKV | PKV |
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Die GKV leistet sowohl in Deutschland, als auch im EU-Ausland, jedoch nur in den Ländern, mit welchen Deutschland das Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Für alle anderen Reisen außerhalb der EU sollte man eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Abgesehen davon ist diese auch bei Reisen ins EU-Ausland sinnvoll, da die GKV auch hier einige Schwächen bei der Leistung aufweist. | Die PKV leistet in der EU zeitlich unbegrenzt. Sollte man hier in Länder außerhalb der EU reisen, leistet die PKV meist zeitlich begrenzt, also z.B. 1 Monat. |
Das Zustandekommen der Krankenversicherung
GKV | PKV |
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Die GKV kann auf 3 Arten zustande kommen. – Kraft Gesetz: So z.B. bei Azubis, welche mit Eintritt in die Ausbildung GKV versicherungspflichtig werden. – Freiwillig: Wenn du z.B. Selbstständig bist und dich trotzdem freiwillig gesetzlich versichern willst. – Familienversicherung: Wenn z.B. ein Neugeborenes automatisch über die Mutter in der GKV familienversichert wird. | Grundsätzlich kommt die PKV freiwillig zustande. Jeder der eine PKV abschließen kann und möchte, entscheidet sich freiwillig dazu. |
Der versicherte Personenkreis
GKV | PKV |
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Versichert sind in der GKV die folgenden Personen: – Insgesamt 90% der Versicherten – Arbeitnehmer, die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen – Arbeitslose – Azubis – etc. | Versichert sind in der PKV meist folgende Personen: – Insgesamt 10% der Versicherten – Selbstständige – Arbeitnehmer, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen – etc. |
Fazit
Es gibt einige Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Dies zeigt auch, dass es sich hier um ein sehr umfangreiches Thema handelt, welches von vielen Seiten beleuchtet werden muss.
Hat man das Glück, sich zwischen der GKV und der PKV entscheiden zu können, sollte man sich dies gut überlegen. Da es ein sehr komplexes und extrem wichtiges Thema ist, sollte man dort einen kompetenten Berater aufsuchen, um mit ihm die eigenen Ansprüche und alle weiteren wichtigen Punkte durchzugehen, damit man so die individuell bestmögliche Krankenversicherung findet. Solltet Ihr weitere oder speziellere Fragen haben, schreibt einen Kommentar, oder meldet euch einfach über das Kontaktformular bei uns!