Betriebliche Altersvorsorge – Nutze sie wenn du kannst!
Die betriebliche Altersvorsorge wird auch bAV genannt. Sie ist ein sinnvoller Baustein in der eigenen Altersvorsorge. Bereits seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, mit der Unterstützung seines Arbeitgebers und des Staates für sich vorzusorgen. Diese Chance sollte man unbedingt nutzen, denn sie bringt viele Vorteile mit sich.
Doch schauen wir uns erstmal an, worum es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge überhaupt handelt.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge
Als betriebliche Altersvorsorge bezeichnet man Zahlungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Versorgung im Alter, oder der Absicherung eines bestimmten Risikos, zusagt.
Um es einfacher auszudrücken: Dein Arbeitgeber unterstützt dich bei deiner Altersvorsorge bzw. Absicherung, da du für ihn als sein Mitarbeiter unerlässlich bist.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist es wie bei den meisten Finanzprodukten, es gibt unzählige Wege und Möglichkeiten, die finanzielle Unterstützung deines Arbeitgebers für dich zu nutzen.
Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es
Es gibt, wie oben schon erwähnt, mehrere mögliche Durchführungswege bei einer betrieblichen Altersvorsorge. Insgesamt gibt es fünf mögliche Wege, die alle sehr unterschiedlich sind und auch alle Ihre Vor- und Nachteile haben.
Die Direktversicherung
Bei dieser Möglichkeit schließt der Arbeitgeber eine Risiko- bzw. Vorsorgeversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab, aus welcher dann ausschließlich der Arbeitnehmer eine Leistung beziehen kann. Die Beiträge, die in diese Absicherung fließen, sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei, womit dann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Geld einsparen kann.
Die Pensionskasse
Auch bei der Möglichkeit über eine Pensionskasse schließt der Arbeitgeber eine Renten-, oder sonstige Risikoversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Nur läuft das Ganze hier über eine Pensionskasse, die den Arbeitnehmern, oder deren Hinterbliebenen Rechtsanspruch auf die Leistung gewährt. Wie bei der Direktversicherung, sind auch hier die Beiträge bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Unterstützungskasse
Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungsreinrichtung mehrerer Träger, unter anderem dem Arbeitgeber, die dem Arbeitnehmer zukünftige Leistungen zusichert. Die Beiträge hierzu sind für den Arbeitnehmer voll steuerfrei und bis zu einer gewissen Grenze sozialversicherungsfrei.
Die Pensionsfonds
Auch die Pensionsfonds sind unabhängig vom Unternehmen. Wie der Name es schon sagt, kann hier ein größerer Anteil der zukünftigen Leistungen in Fonds und Aktien angelegt werden, um so auch mehr Rendite zu erzielen. Diese unterliegen deshalb auch der BaFin und werden über Pensionspläne dann später an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Allerdings geht das nur über eine Auszahlung in Rentenform. Die Beiträge hierzu sind wie bei allen anderen Varianten auch bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Pensionszusage
Bei der Pensionszusage sagt das Unternehmen seinem Arbeitnehmer bei Rente, Tod, etc. eine Leistung aus betrieblichen Mitteln zu. Dafür muss das Unternehmen dann sogar Rückstellungen bilden, die in der Bilanz ausgewiesen werden müssen.
Die Finanzierungsformen der bAV
Grundlegend müssen auch die Finanzierungsformen betrachtet werden, denn dort unterscheidet man zwischen drei Möglichkeiten.
- Arbeitgeberfinanziert
Bei diesem Weg übernimmt euer Arbeitgeber die Beiträge zu eurer Altersvorsorge für euch komplett. Er investiert also einen Teil seines Betriebsvermögens für euch, damit Ihr dieses später als zusätzliche Rente zur Verfügung stehen habt. Diese Form ist für Arbeitnehmer natürlich eine der Besten, da sie dort keinen konkreten Aufwand haben und trotzdem für ihr Alter vorgesorgt wird. - Arbeitnehmerfinanziert
Bei dieser Form reden wir über eine “Entgeltumwandlung”. Dort zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge zur Vorsorge aus seinem Brutto, wodurch er dann Steuer und Sozialversicherungsbeiträge einsparen kann. Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen seit 2019 dazu verpflichtet ist, 15% des Entgeltumwandlungsbetrages dazuzuzahlen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat dies möglich gemacht und sorgt jetzt dafür, dass Arbeitnehmer, die betrieblich vorsorgen wollen, auch vom Arbeitgeber unterstützt werden müssen. - Mischfinanziert
Wie der Name es schon sagt, werden die Beiträge bei dieser Art der bAV sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer getragen.
Diese drei Möglichkeiten der Finanzierung gibt es. Die Vorsorge hat aber nicht nur Vorteile für den Arbeitnehmer, denn auch der Arbeitgeber kann durch seine Zuzahlungen Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dadurch wird die betriebliche Altersvorsorge, egal wie sie finanziert wird, auch für den Arbeitgeber attraktiv.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein sehr vielseitiger, sinnvoller Baustein für jedermanns Altersvorsorge. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was für beide Seiten einen großen Vorteil darstellt. Der Arbeitnehmer ist zufrieden und glücklich, dass sein Arbeitgeber ihn in seiner Altersvorsorge unterstützt und der Arbeitgeber hat den Vorteil, dass durch die Zufriedenheit des Arbeitnehmers auch seine Produktivität steigt und er sich dem Unternehmen stärker zugehörig fühlt.
Insgesamt hat die betriebliche Altersvorsorge also für alle Seiten Vorteile, weshalb man sie, wenn man kann, auch unbedingt nutzen sollte.